25.02.2024
Friedhofsgesetz (FriedhG) ersetzt Friedhofssatzung

Seit 01.01.2024 gilt das Kirchengesetz (FriedhG) einheitlich für alle Friedhöfe und ersetzt somit die jeweiligen Friedhofssatzungen. Die nach § 56 (4) FriedhG außer Kraft getretenen Friedhofssatzungen haben Bestandsschutz für bestehende Grabstätten mit Nutzungsrechten vor dem 31.12.2023.

Die jeweiligen Friedhofsgebührensatzungen behalten vorerst ihre Gültigkeit.